Pressemitteilung 21.01.2008
2statt4 vom 21.01.2008
Pressemitteilung
Ist der Ausbau der Main-Weser-Bahn noch wirtschaftlich?
Im Rahmen des Erörterungstermins zur Änderung der Planung über den Ausbau der Main-Weser-Bahn kam am heutigen dritten und letzten Tag auch das Thema „Wirtschaftlichkeit“ zur Sprache. Da die Kosten des Ausbaus überwiegend aus den Töpfen der Gemeindeverkehrsfinanzierung bestritten werden sollen, muß der Nutzen für den Öffentlichen Personennahverkehr über einem Faktor 1,0 liegen. Grundlage für die Berechnung dieses Faktors ist die so genannte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) auf der Grundlage der „Standardisierten Bewertung“, die in unregelmäßigen Abständen aktualisiert wird.
Die wundersame Steigerung der Wirtschaftlichkeit
Die erste NKU aus dem Jahre 1994 ergab einen Faktor 1,19, die zweite aus dem Jahr 2002 einen Faktor von 1,08. Im Jahr 2004 erging der erste Planfeststellungsbescheid, gegen den mehrere Bürger aus Eschersheim und Berkersheim Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel erhoben. Mit der dritten NKU vom November 2005 stieg der Faktor plötzlich auf 1,33. Aus den der Untersuchung zugrunde liegenden Unterlagen geht hervor, dass der Nutzen erstmals nicht mehr bezogen auf den Ausbau der Strecke Frankfurt – Bad Vilbel berechnet wurde, sondern für einen vierspurigen Ausbau auch der Strecke Bad Vilbel - Friedberg. Um den Nutzen realisieren zu können, müsse diese Strecke jedoch sehr bald zur Verfügung stehen. Das ist insofern nachvollziehbar, als fast alle Züge des Schienenpersonennahverkehrs gar nicht in Bad Vilbel halten. Tatsächlich liegt für diesen Streckenabschnitt aber weder eine Planung noch eine Planfeststellung vor. Ob und wann ein Ausbau kommt, steht also in den Sternen; die – (absichtlich?) sehr niedrig angesetzten - Kosten für diesen 2. Bauabschnitt sind völlig spekulativ. Umgekehrt bedeutet dies, dass der angenommene Nutzen, z.B. zusätzliche Passagiere aus Gießen und daraus resultierende vermiedene Kosten für den PKW-Verkehr und den Umweltschutz, bei einer Planrealisierung bis Bad Vilbel nicht eintritt und somit für das nun zu bewertende Vorhaben bis Bad Vilbel nicht herangezogen werden kann.
Auffällig sind in der NKU 2007 folgende wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Teilabschnitts F-West-Bad Vilbel gegenüber der NKU 2002:Die Nutzenerhöhung bei den Reisenutzzeiten steigt von 389 auf 1308 Mio.€. Die vermiedenen PKW-Betriebskosten erhöhen sich von 3922 auf 8993 Mio. €,
Die vermiedenen Unfallkosten steigen von 1161 auf 2661 Mio. €.
Eine nachvollziehbare Begründung, wie es zu einer derartigen Nutzenerhöhung gekommen sein soll, bleibt die DB AG bislang schuldig. Die Angaben sind auch deshalb mehr als fragwürdig, weil in beiden Untersuchungen die Standardisierte Bewertung aus dem Jahr 2000 zur Anwendung kam.
Weder aktuelle noch transparente Zahlen
Die in der NKU 2005 angesetzten Bau-, Planungs- und Genehmigungskosten sind mit ca. 163 Mio. € viel zu gering angesetzt, da sie den Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigten. Hinzu kommen die inflationsbedingten Kostensteigerungen. Gemäß den Verlautbarungen von Herrn Diel (Mitarbeiter der zuständigen Anlagenmanagerin der DB Netz AG) bei einer Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 12.10.06 sollen sich die aktuellen Kosten auf etwa 200 Mio. € belaufen. Laut Artikel der Frankfurter Rundschau vom 14.09.06 sollen sich die Kosten sogar bereits in der Höhe von 250 Mio. € bewegen.
Die für die Entwicklung der Bevölkerung und der Beschäftigten herangezogenen Zahlen datieren von 1997. Es ist davon auszugehen, dass der damals prognostizierte Zuwachs bis 2015 heute schon zu großen Teilen realisiert ist. Der NKU darf aber nur noch der Zuwachs von heute bis 2015 zugrunde gelegt werden.
Die CO2-Kosten der Standardisierten Bewertung 2000 und damit der NKUs sind mit 231 €/t viel zu hoch angesetzt. Beim Emissionshandel werden Preise im einstelligen €-Bereich erzielt, die höchste Strafzahlung liegt bei 40 €/t. Ebenso sind die Emissionsraten je Fahrzeug-km infolge des gesunkenen Verbrauchs und neuer Antriebs- und Abgastechniken veraltet. Der Nutzen aus vermiedenen Abgasemissionen ist also erheblich geringer als in der NKU genannt. Schließlich sind auch die genannten Unfallraten und –folgekosten erheblich zu hoch angesetzt, da der fortschreitende Stand der Verkehrstechnik und Sicherheitstechnik nicht berücksichtigt wurde. Last but not least wurden auch die Kosten bei Unfällen mit Schienenfahrzeugen nicht gegengerechnet.
Insgesamt ist festzustellen, dass die in der NKU 2007 angegebenen Kosten nicht nachvollziehbar sind.
Die Bahn hält die entsprechenden aktuellen Daten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Verschluss und ist nach den Verlautbarungen beim heutigen Erörterungstermin nicht bereit, hier für Transparenz zu sorgen. Herr Diel meinte auf Anfrage eines Einwenders dazu: „Von uns werden Sie diese Informationen nicht erhalten“. Dabei gebietet das Umweltinformationsgesetz die Herausgabe derartiger Unterlagen, was die Bahn jedoch kategorisch ablehnt.
Die Bürgerinitiative sieht sich deshalb gezwungen, die gesetzlich vorzulegenden Daten jetzt auf dem Klagewege einzutreiben.
Fazit
Bei der Berechnung des für die Finanzierung so entscheidenden Faktors wurden Zahlen zugrunde gelegt, die entweder unvollständig oder veraltet sind oder nicht zutreffen. Es besteht erheblicher Anlass zu der Annahme, dass bei Heranziehung aktueller und vollständiger Zahlen der maßgebliche Faktor weit unter 1,0 liegen würde und damit das Vorhaben wegen Unwirtschaftlichkeit nicht realisiert, geschweige denn mit Steuermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt finanziert werden dürfte.
Außerdem stellt sich die Frage, warum für den Nutzen von einem Ausbau bis Friedberg ausgegangen wird, die Bahn sich aber vehement gegen ein Raumordnungsverfahren wehrt, das bei gleichzeitiger Planung des weiteren Ausbaus fällig wäre. Denn dann könnte und müsste auch geprüft werden, ob es für den Güterverkehr nicht bessere Alternativen gäbe …
Frankfurt am Main, 21. Januar 2008
V.i.S.d.P.: Klaus Funk, BI 2 statt 4
