Auswirkungen von Lärm
Lärmminderungspläne
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
Fünfter Teil Überwachung der Luftverunreinigung im Bundesgebiet, Luftreinhaltepläne und Lärmminderungspläne
BImSchG § 47a Lärmminderungspläne
(1) In Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.
(2) Die Gemeinde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde hat für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete Lärmminderungspläne aufzustellen, wenn in den Gebieten nicht nur vorübergehend schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind und die Beseitigung oder Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erfordert. Bei der Aufstellung sind die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.
(3) Lärmminderungspläne sollen Angaben enthalten über
1. die festgestellten und die zu erwartenden Lärmbelastungen,
2. die Quellen der Lärmbelastungen und
3. die vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung oder zur Verhinderung des weiteren Anstieges der Lärmbelastung.
(4) § 47 Abs. 3 gilt entsprechend.
(Quelle: Auszug aus: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bimschg/)
Lärmminderungspläne für Frankfurt am Main
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: B 475
Datum: 15.06.2001
Schlagworte: Lärmschutz; Lärmbelästigung
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 475
Betreff:
Lärmminderungspläne für Frankfurt am Main
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7960
- NR 1320 GRÜNE -
Tenor:
Der Magistrat sieht in der Lärmminderungsplanung ein wichtiges Instrument, den Schutz des Menschen vor Lärm zu verbessern. Nach Aussage des Umweltbundesamt ist für viele Bürgerinnen und Bürger Lärm das Umweltproblem Nummer Eins. Hauptursache für Belästigungen ist hierbei der Straßenverkehr. Dies vorausgeschickt berichtet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.)
Der Magistrat hat bereits 1995 mit den ersten Arbeitsschritten zur Aufstellung von Lärmminderungsplänen gemäß § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) begonnen. Die aufgrund des Durchführungserlasses "Durchführung des § 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Aufstellung von Lärmminderungsplänen" vom 7. Januar 1993 (Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 01.02.1993) vorgeschriebene Vorprüfung wurde 1995 durch den TÜV Umwelttechnik GmbH für das Stadtgebiet durchgeführt. Im Ergebnis wurde mit dem Bericht des Magistrat B 71 vom 24.01.1997 eine Prioritätenliste nach Stadtteilen festgelegt (siehe Anlage).
Als Pilotbereich der Lärmminderungsplanung wurde der Stadtteil Oberrad ausgewählt, da dieser Bereich relativ klein und abgeschlossen ist. Für Oberrad liegen inzwischen die in Zusammenarbeit mit dem Umlandverband Frankfurt (UVF) erarbeiteten Schallimmissions- und Konfliktpläne vor. Diese Pläne sollen in Kürze dem zuständigen Ortsbeirat vorgestellt werden. Der noch zu entwickelnde Maßnahmenplan soll unter Einbeziehung des Ortsbeirates und der Bevölkerung erstellt werden.
Zu 3.)
Die Lärmminderungspläne werden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die betroffenen Ortsbeiräte werden beteiligt.
Zu 4.)
Die Aufstellung der Lärmminderungspläne erfolgt unter Einbeziehung der Bevölkerung. Es ist vorgesehen, die vorgeschriebene rechnergestützte Ermittlung der Schallimmissionen mit der Bewertung der vor Ort betroffenen Bevölkerung bzw. des Ortsbeirates abzugleichen, um so konkrete Handlungsvorschläge entwickeln zu können. In diesem Zusammenhang wird die Bevölkerung intensiv informiert.
Anlage: 1 (nur im Originaldokument zu finden!!!)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom 11.07.2001, OF 37/16
Antrag vom 31.08.2001, OF 43/2
Antrag vom 03.08.2001, OF 65/3
Antrag vom 29.06.2001, OF 111/1
Antrag vom 09.08.2001, OF 145/9
Antrag vom 14.08.2001, OF 154/6
Antrag vom 27.08.2001, NR 208
Antrag vom 12.09.2001, NR 217
Antrag vom 18.09.2001, NR 258
Anregung vom 07.08.2001, OA 150
Anregung vom 14.08.2001, OA 159
Anregung vom 16.08.2001, OA 217
Anregung vom 23.08.2001, OA 256
Anregung vom 17.09.2001, OA 271
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom 04.12.2000, NR 1320
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Verkehrsausschuss
Zuständige Ortsbeiräte: 1 , 2 , 3 , 4 , 5 , 6 , 7 , 8 , 9 , 10 , 11 , 12 , 13 , 14 , 15 , 16
Versandpaket: 27.06.2001
(Quelle: Parlis 2000 - http://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27B_475_2001%27)
Ein wenig schneller und aktiver beim Aufstellen von Lärmminderungsplänen sollte der Magistrat schon sein
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: OF 154
Gremium: Ortsbeirat 6
Fraktion: GRÜNE
Datum: 14.08.2001
Schlagworte: Lärmschutz
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.08.2001, OF 154/6
Betreff:
Ein wenig schneller und aktiver beim Aufstellen von Lärmminderungsplänen sollte der Magistrat schon sein
Tenor:
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu Punkt 2 des Prüfauftrages der Stadtverordnetenversammlung Stellung zu nehmen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, sicherzustellen, dass im Bereich des Ortsbezirks 6 im Jahre 2002 die Lärmminderungsplanung durchgeführt werden kann.
Begründung:
Am 7. Januar 1993 wurde der Erlass zur Durchführung herausgegeben, 1995 hat der Magistrat die ersten Schritte eingeleitet, und außer einem kleinen Modellprojekt in Oberrad ist bis heute nichts weiter geschehen. Der Magistrat möge zur Kenntnis nehmen, dass das Thema Lärm die Menschen sehr bewegt. Eine Beschleunigung der Aktivitäten des Magistrats wäre sehr im Sinne der Bevölkerung.
Antragstellende Fraktion: GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 475
Zuständige Ortsbeiräte: 6
PARLIS 2000 - Parlamentsinformationssystem Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
(Quelle: Parlis 2000)
Flächendeckende Lärmminderungsplanung in 495 Jahren abgeschlossen? Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 475
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: OA 159
Gremium: Ortsbeirat 1
Datum: 14.08.2001
Schlagworte: Lärmschutz; Lärmbelastung
S A C H S T A N D :
Anregung vom 14.08.2001, OA 159
entstanden aus Vorlage:
OF 111/1 vom 29.06.2001
Betreff:
Flächendeckende Lärmminderungsplanung in 495 Jahren abgeschlossen?
Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 475
Tenor:
Gerade im Ortsbezirk 1 stellt die Belastung der Wohnbevölkerung durch Lärm eine deutliche Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Die Auseinandersetzung um Fluglärm durch Erweiterungspläne des Frankfurter Flughafens ist für viele Bewohner des Ortsbezirks nicht von größter Bedeutung, da der Straßenlärm den Fluglärm fast übertönt. Wer es sich leisten kann und vor allem den Kindern eine bessere Lebensqualität bieten möchte, zieht in weniger lärmbelastete Gebiete bzw. ins Frankfurter Umland.
Hier muss die Stadt handeln.
Seit 1990 schreibt das BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) die Erstellung von Lärmminderungsplänen vor. 1995 hat der Magistrat mit ersten Arbeitsschritten zur Aufstellung dieser Pläne begonnen, 1997 wurde eine Prioritätenliste nach Stadtteilen festgelegt. Als Pilotprojekt wurde der Stadtteil Oberrad ausgewählt; Ergebnisse und Pläne liegen hier zumindest vor.
In Anbetracht der Tatsache, dass nach 11 Jahren der Lärmminderungsplan für einen der kleinen Stadtteile Frankfurts vorliegt, Frankfurt sich in 46 Stadtteile gliedert, befürchten die Ortsbeiräte des Ortsbezirks 1, dass sie bei diesem Bearbeitungstempo eine Lärmminderungsplanung für Ihren Bezirk nicht mehr erleben.
Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,
1. wann mit der Aufstellung von Lärmminderungsplänen für die Stadtteile des Ortsbezirks 1 zu rechnen ist;
2. welche Auswirkungen die Aufstellung der Lärmminderungspläne für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 1 haben;
3. ob den Ortsbeiräten ein Entwurf einer Prioritätenliste der aufzustellenden Lärmminderungspläne bekannt gegeben werden kann, und ob sie an der Erstellung der endgültigen Prioritätenliste mitwirken können;
4. mit welchen Kosten für eine flächendeckende Lärmminderungsplanung für das gesamte Frankfurter Stadtgebiet gerechnet werden muss;
5. welche Summe jährlich in den Haushalt der Stadt einzustellen wäre, wenn die Umsetzung des § 47a BImSchG innerhalb von 10 Jahren erfolgen soll.
Begründung:
Lärmbelastung mindert die Aufenthaltsqualität einer Stadt und schadet auch ihrem Image nach außen. Die Lebensqualität - sei es zu Hause an der vielbefahrenen Straße, oder in der Freizeit im Kleingarten an der Autobahn - wird durch Lärm erheblich gemindert.
Hier besteht Handlungsbedarf, hier muss investiert werden.
Wenn das Gesetz 20 Jahre nach Verabschiedung Realität werden soll, müssen zukünftig jährlich 4-5 Lärmminderungspläne erstellt werden. Diese Kosten müssen in den Haushalt eingestellt und vorher geklärt werden.
Für Projekte, die das Image der Stadt Frankfurt nach außen verbessern sollen (Olympia, Kirchentag) werden Millionen investiert, die Wohnbevölkerung, die die Kosten dafür trägt, hat meist nur sehr geringen Nutzen. Gleichzeitig wird der Exodus der Gutverdienenden und Familien mit Kindern aus Frankfurt beklagt. Hauptgrund für viele ist die enorme Lärmbelastung.
Nicht vergessen werden sollte, dass Frankfurt bei der Beurteilung der so genannten weichen Standortfaktoren zur Ansiedlung von internationalen Unternehmen mit hochqualifiziertem Personal einen der hinteren Ränge einnimmt.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 475
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Verkehrsausschuss
Versandpaket: 15.08.2001
PARLIS 2000 - Parlamentsinformationssystem Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
(Quelle: Parlis 2000)
Lärm macht krank
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: OF 59
Gremium: Ortsbeirat 15
Fraktion: SPD
Datum: 04.09.2001
Schlagworte: Autobahn;Bebauungsplan;Lärmschutz;Kalbach
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.09.2001, OF 59/15
Betreff:
Lärm macht krank
Tenor:
Der Ortsbeirat möge beschließen, die B 666 wird wohlwollend zur Kenntnis genommen, allerdings mit der ausdrücklichen Einschränkung, daß der Magistrat bei den neuen Lärmschutzgutachten auch die durch die neuen Baugebiete, wie z.B. Riedberg und Bonames-Ost, sowie die Erschließung des Gewerbegebietes am Martinszehnten (Umsiedlung des Großmarktes) zusätzlich entstehenden Lärmemissionen berücksichtigen wird und geeignete Lärmschutzmaßnahmen so bald als möglich verwirklichen wird.
Begründung:
siehe oben: LÄRM MACHT KRANK !
Antragstellende Fraktion:
SPD
Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 20.08.2001, B 666
Zuständige Ortsbeiräte: 15
PARLIS 2000 - Parlamentsinformationssystem Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
(Quelle: Parlis 2000)
1. Leitlinien und Grundsätze des Lärmschutzes verbindlich festlegen!
2. Die Belastung Frankfurter Bürger durch Verkehrslärm messen und berechnen!
3. Die Minderung des Verkehrslärms im Interesse der Bürger planen und umsetzen!
Dokumentart: Vorlage
Vorlage: NR 258
Fraktion: FAG
Datum: 18.09.2001
Schlagworte: Lärmschutz;Lärmbelästigung
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.09.2001, NR 258
Betreff:
1. Leitlinien und Grundsätze des Lärmschutzes verbindlich festlegen!
2. Die Belastung Frankfurter Bürger durch Verkehrslärm messen und berechnen!
3. Die Minderung des Verkehrslärms im Interesse der Bürger planen und umsetzen!
Tenor:
Die Belästigung der Bevölkerung im Stadtgebiet Frankfurt/Main durch Lärm hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Zahl der An- und Abflüge über dem Stadtgebiet zum Flughafen Frankfurt/Main hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Darüber hinaus sind die Belastungszahlen des Hauptverkehrsstraßennetzes gestiegen. Des weiteren belegt die Bahn die Ausbaustrecken Richtung Fulda zur Nachtzeit mit einer gesteigerten Zahl von Güterzügen pro Nacht.
Wie eine Veröffentlichung der FR vom 15.9.2001 nahe legt, weisen allein die Prognosen für die Zunahme des Individualverkehrs im Großraum Frankfurt/Main in eine beängstigende Richtung. Noch nie waren so viele Pkw in Frankfurt zugelassen wie im Sommer diesen Jahres; Tendenz nach Expertenmeinung stetig steigend.
Lärm ist nicht nur belästigend, sondern schädigt langfristig auch die Gesundheit; er wirkt auf das vegetative Nervensystem, löst Stress aus und kann dadurch den Blutdruck und die Herz- oder Atemfrequenz erhöhen. Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamtes steigt das Herzinfarktrisiko um 20 % bei Menschen, die dauerhaft den üblichen Schallpegeln von 65 dB(A) unter einer Einflugschneise oder an einer Hauptverkehrsader ausgesetzt sind. Nach dem Rauchen gilt Lärm als wichtigste Ursache für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
1. Die Stadt Frankfurt/Main legt folgende Ziele und Grundsätze des Lärmschutzes fest:
1) Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, der Bevölkerung eine menschenwürdige Umwelt sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu bieten. Der Schutz vor Lärmbeeinträchtigung ist ein sehr wichtiger Bestandteil einer gesunden Umwelt und somit der Lebensqualität.
2) In der Bekämpfung von Lärmbelastungen kommt dem vorbeugenden Lärmschutz eine vorrangige Aufgabe zu, um mögliche Lärmkonflikte von vornherein weitgehend zu vermeiden. Lärmschutzmaßnahmen sind daher bei allen Planungen vorrangig einzufordern.
3) Dem Schutz vor Lärm dient eine sinnvolle Ordnung der Siedlungsstruktur, die unnötigen Verkehr vermeiden hilft und durch Konzentration von störendem Gewerbe in geeigneten Gewerbe- und Industriegebieten lärmmindernd wirkt.
4) Der Abbau vorhandener Lärmbelastungen ist ein vorrangiges Ziel der Stadt Frankfurt am Main. Dazu sind die vielfältigen Instrumente der Lärmminderung effektiv zu nutzen. Die Stadt Frankfurt am Main strebt dabei die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche für ihre Bürger an. In den kommenden zehn Jahren soll eine hörbare Verminderung der Belastung der Bevölkerung durch Lärm und damit eine Verbesserung der Lebensqualität und Standortqualität ihrer Wohn- und Arbeitsgebiete eintreten.
5) Den Bedürfnissen der Menschen nach Nachtschlaf ohne erhebliche Beeinträchtigung durch Verkehrslärm soll im Stadtgebiet auch durch die Sicherung und Entwicklung von sogenannten Lokalen Lärmschutzgebieten Rechnung getragen werden. Diese sind anschließend als Darstellungen in die Flächennutzungsplanung zu übernehmen. Planungen, Vorhaben und Maßnahmen, die den Nachtschlaf in diesen Lärmschutzgebieten beeinträchtigen können, sollen vermieden werden.
6) Bei der planerischen Entwicklung neuer Wohngebiete auf Flächen, wo im nächsten Jahrzehnt schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm zu erwarten sind, soll die zu erwartende Lärmbelastung mit einem Prognosehorizont von 15 Jahren ermittelt und im Planentwurf dargestellt werden.
7) Die lärmerzeugenden Mobilitätsbedürfnisse sollen nur unter Wahrung eines störungsfreien Nachtschlafes der Bevölkerung auf dafür geeigneten und durch Lärmschutzmaßnahmen ausgebauten Verkehrsadern abgewickelt werden.
8) Bei der Gestaltung der Siedlungsräume soll regelmäßig durch eine Verkehrslenkung innerhalb der Wohngebiete eine Verkehrsberuhigung erfolgen. Durch die Schaffung von Wohnstraßen und verkehrsberuhigten Zonen ist das Wohnumfeld von störenden Straßenverkehrsbelästigungen freizuhalten.
9) Diese Ziele und Grundsätze des Lärmschutzes sollen mit den gegenläufigen Belangen u.a. der Mobilität, der Wirtschaft und der "nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung" (§ 1 Abs. 5 BauGB) in jedem von der Stadt beeinflussbaren Planungsverfahren in Einklang gebracht werden.
2. Die Stadt Frankfurt lässt den Verkehrslärm messen und berechnen.
Der Magistrat wird beauftragt, die Belastung durch die auf die Wohn- und Arbeitsorte der Bürger einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.
Das TÜV-Gutachten aus dem Jahre 1995 wird, da das Zahlenmaterial den tatsächlichen Lärmbelastungen nicht gerecht wird, einer gründlichen Revision unterzogen.
Als erster Schritt zur Umsetzung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe werden in den nächsten drei Monaten vorrangig die Lärmbelastungen in den am stärksten von Fluglärm betroffenen Stadtteilen erfasst und veröffentlicht.
Begründung:
In und über dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wird ein Netz von Straßen, Bahnlinien und Flugbahnen betrieben; gerade die Änderung der Anflugrouten im Frühjahr 2001 führte zu einem völlig veränderten und verstärkten Belastungsbild. Von dem Betrieb dieses Verkehrsnetzes gehen "schädliche Umwelteinwirkungen" durch Verkehrslärm aus. Für diese Situation fordert der Bundesgesetzgeber von einer Gemeinde in der Regelung des § 47a BImSchG, "die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen". Mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe ist die Stadt seit zehn Jahren im Verzug. Für diese Aufgabe fallen erfahrungsgemäß Kosten von maximal DM 0,50 pro Einwohner des zu untersuchenden Stadtteils an.
3. Die Stadt Frankfurt/Main nimmt die Minderung des Verkehrslärms in Angriff und setzt dieses Vorhaben sukzessive um.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main lässt einen Lärmminderungsplan aufstellen. Die dabei zu betreibende fachgerechte Lärmminderungsplanung umfaßt folgende Schritte:
a. die Aufstellung von Schallimmissionsplänen (Verkehr zählen, Lärm berechnen und messen) einschließlich einer externen Projektkoordination;
b. die medizinische und sonstige fachliche Bewertung des Maßes des Lärms;
c. der Organisation einer frühzeitigen und projektbegleitenden Bürgerbeteiligung;
d. die Darstellung von Lärmkonfliktplänen;
e. die Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen unter Beteiligung der zum Handeln geforderten;
f. die Verhandlung mit den zur Minderung des Lärms aufgeforderten Behörden und Beliehenen (Straßenverkehrsbehörden, Eisenbahnbundesamt, Verkehrsminister, Deutsche Flugsicherung);
g. die Einforderung/Überprüfung von Abwägungsentscheidungen der DFS GmbH, des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministers sowie des Eisenbahnbundesamtes Frankfurt (Main) zugunsten effektiver Schritte einer Lärmminderung einschließlich des teilweisen Widerrufes von Erlaubnissen, Genehmigungen und Planfeststellungen und die Anordnung von Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen des Verkehrslärmschutzes;
h. die Dokumentation des Projektes in einer Veröffentlichung und die Internetpräsentation der ermittelten Schallimmissionen,
i. die Bewertung der Erfolgsaussichten von Verwaltungsklagen zur Umsetzung des gebotenen Lärmschutzes und
j. die Erfolgskontrolle zu den entwickelten Maßnahmen durch Jahresberichte der Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung.
Begründung:
Die schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main können durch ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen vermindert werden. Für diese Situation fordert der Bundesgesetzgeber von den Gemeinden die Aufstellung eines Lärmminderungsplanes (§ 47a Abs. 2 BimSchG). Für dessen Qualität empfehlen Experten die angeführten Kriterien als Standard, der von der Verwaltung einzuhalten ist.
Antragstellende Fraktion:
FAG
Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 15.06.2001, B 475
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Verkehrsausschuss
Versandpaket: 19.09.2001
PARLIS 2000 - Parlamentsinformationssystem Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main
(Quelle: Parlis 2000)
